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... keine zubereiteten Speisen ...
Kalte Frikadellen


Als das Bundesverfassungsgericht im Juli die alten Rauchverbotsgesetze - wegen der Benachteiligung kleiner Gaststätten gegenüber größeren - für verfassungswidrig erklärte*, gab es Jubel bei den Wirten wie ihren Gästen. Scheinbar zu früh: Die neuen Regelungen werden vielen von ihnen genauso wenig gefallen wie die alten. Denn anstatt das neue Gesetz so zu gestalten, wie es eigentlich vernünftig wäre, mit einem Ergebnis, das alle, Wirte, Raucher und Nichtraucher, zufriedenstellt, ist den Länderregierungen nur eines dabei wichtig gewesen: dass so wenig Wirte wie möglich die Wahlfreiheit darüber behalten dürfen, ob bei ihnen geraucht werden darf oder nicht.

In Baden-Württemberg* zum Beispiel liegt nun der neue Gesetzentwurf vor; mit kleinen Abweichungen im Detail sind in allen Bundesländern ganz ähnliche Regelungen geplant. Sollte das so in Kraft treten, werden Gaststätten mit einem Raum künftig wählen müssen, ob sie lieber auf Gäste verzichten, die essen wollen, oder auf solche, die rauchen wollen. In einem Satz zusammengefasst erwartet uns nun anstelle des Rauchverbots in Kneipen ein Essverbot in Raucherkneipen.

Ob und wenn ja was in Kneipen gegessen werden darf, in denen auch geraucht wird, diese Frage hat die Hüter des Nichtraucherschutzes in den Länderregierungen seit dem Karlsruher Urteil in schwere Sorgen gestürzt. Ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten wollte man nicht wegen des Ärgers, den man in diesem Fall befürchtete. Aber andererseits sollte das neue Gesetz auch demonstrieren, wie ernst der Kampf um die Volksgesundheit weiterhin betrieben werde. Deshalb einigten sie sich darauf, dass die Ausnahmen vom Rauchverbot für kleine Ein-Raum-Lokale nur für Kneipen gelten sollten.

Damit fing die Sache an, kompliziert zu werden, denn auch in einer Kneipe bekommen die Gäste zuweilen Hunger. Dass die Kneipenbesitzer sich kaum damit abfinden würden, sie dann hungern lassen, lag auf der Hand. Außerdem: andere (Bundes-)Länder, andere Kneipen-Sitten! Was nach Meinung eines Bundeslands dort gerade noch akzeptiert werden könnte, schien anderswo bereits zu riskant. So tüftelte am Ende jedes Bundesland alleine an einer Lösung herum, die den Zorn der Raucher und Wirte nicht gerade so weit anfachen würde, dass es bei der nächsten Wahl Stimmen kosten würde.

Das Musterländle

Die meisten Gesetzentwürfe liegen im Moment noch gar nicht vor, aber trotz der Unterschiede im Detail ist klar, dass ein Grundgedanke in allen Ländern gleich sein wird: In so vielen Gaststätten wie möglich soll das Rauchen weiterhin verboten bleiben. Baden-Württemberg erwies sich wieder einmal als Musterländle, denn es hatte seinen Entwurf schon im Dezember fertig. In ihm ist vorgesehen, dass in einer Kneipe dann geraucht werden darf, wenn dort nur »kalte Speisen einfacher Art« angeboten werden. Was ist das, eine »kalte Speise einfacher Art«? Damit nicht jeder Wirt glaubt, das selbst entscheiden zu dürfen, wurde ihm in dem Gesetzentwurf auch gleich die künftige Speisekarte diktiert: »... belegtes Brot oder Brötchen, Sandwiches, Butterbrezeln, kalte Frikadellen mit Salzgurken, kalte Kasseler, Sülzen mit Senf, Dauerwurst und andere kalte Räucherwaren, (Wurst- oder Käse-)Salate, Käse, kalte gekochte Eier, einfaches kaltes Gemüse, kalte Backwaren, Konserven, Konfitüren, Salzgebäck, Kekse und ähnliches.«

Wurstsalat und Fertigpizza

Warum Nichtraucher in den Augen des baden-württembergischen Gesetzgebers geschützt werden müssen, wenn die Frikadelle nach der Zubereitung frisch serviert wird, aber nicht, wenn man sie erst kalt werden lässt, ist dem Schelm ebenso ein Rätsel wie die Frage, warum Cafés mit einem Speisenangebot von Kuchen (»Backwaren«) und belegten Brötchen das Rauchen erlauben dürfen, also ein Schutz der Mütter mit kleinen Kindern und der älteren Damen, die solche Lokale gerne aufsuchen, nun wieder nicht nötig ist. Gleichzeitig darf aber in der Stammkneipe des Schelms, in die sich kaum jemals ein Nichtraucher verirrt, der Wirt keine einfachen warmen Gerichte wie Fertigpizza, Pommes frites (siehe Kasten) oder warmen Fleischkäse mehr anbieten.

Wo bleibt eigentlich das Pommesverbot?

Luftbelastungen durch Kanzerogene, die »krebserzeugenden und erbgutverändernden Substanzen des Tabakrauchs«*, die im Falle des Rauchens als so gefährlich gelten, dass auch die geringste Menge nicht geduldet werden darf, entstehen auch aus einer Reihe anderer Quellen, darunter das Frittieren*. Der Schelm hat bislang aber noch nie die Forderung gehört, Pommes zu verbieten.
»Macht doch nichts«, sagt der Wirt zum Schelm. »In Zukunft gibt es dann eben Wurstsalat.« Auf ähnliche Weise werden sich wohl viele Kneipen mit der vorgeschriebenen »Speisekarte« arrangieren können. Aber die Grenze zwischen Kneipe hier und Speiselokal dort ist nicht so messerscharf zu ziehen, wie das der Gesetzentwurf vorsieht. Ob es sie näher an den Ruin bringen wird, wenn sie die Küche zusperren oder wenn sie die Aschenbecher abräumen, das werden viele Wirte ganz genau durchrechnen müssen. Nicht nur Dorfwirtshäuser bedienen oft zu fast gleichen Anteilen Speisegäste und Stammtischrunden. Zwingt man sie, auf eines von beidem zu verzichten, kann es rasch eng werden.

»Kein Kaffee mehr, danke!«

Es gibt noch andere Verlierer in der Gastronomie, das ist wegen der viel schlimmeren Probleme der Kneipen immer ein bisschen untergegangen: Auch ein Teil der Speiselokale hatte durch das Rauchverbot finanzielle Einbußen - manchmal sogar dann, wenn die Zahl der Gäste gar nicht zurückgegangen war. Gästerunden lösen sich seit dem Rauchverbot nämlich oft viel schneller wieder auf als früher. Anstatt nach dem Essen noch einen Nachtisch, einen Kaffee oder weitere Getränke zu bestellen, fällt der »gemütliche Teil« seit dem Rauchverbot kürzer aus - oder unterbleibt ganz. Zu ungemütlich finden viele dieses dauernde Rein und Raus, um rauchen zu gehen. Den Verlust trägt dann der Wirt.

Das Essverbot ist deshalb eine Schnapsidee, weil wie beim alten Rauchverbot erneut keine Rücksicht darauf genommen wird, dass der Wirt eines Lokals damit seinen Lebensunterhalt verdienen muss, und diese Schnapsidee haben wir dem Bundesverfassungsgericht* zu verdanken: Es erklärte das alte Nichtraucherschutzgesetz nicht nur für verfassungswidrig, sondern legte auch eine Übergangsregelung fest, die gültig ist, bis die neuen Gesetze fertig sind. Was das Gericht für diese Übergangszeit bestimmte, soll in den neuen Gesetzen so unverändert wie möglich übernommen werden. Auf den ersten Blick klingt das sogar vernünftig: Auf diese Weise, könnte man meinen, ist man außer Gefahr, noch einmal mit der Verfassung in Konflikt zu kommen.

Muss Karlsruhe noch einmal ran?

Der Schelm hat nachgelesen, was das Bundesverfassungsgericht mit der Übergangsregelung eigentlich im Sinn gehabt hat, denn auch das steht in dem Urteil. Und deshalb glaubt er nicht, dass diese Rechnung aufgehen wird. Das Gericht, so kann man das dort nachlesen, wollte nämlich auf diesem Weg dem Gesetzgeber nicht seine Lieblingslösung schmackhaft machen, sondern dafür sorgen, dass das alte »Regelungskonzept des Gesetzgebers so weit als möglich erhalten« wird, und gleichzeitig einem neuen Gesetz »nach Möglichkeit nicht vorgreifen«. Die Übergangslösung sollte also die Verstöße gegen die Verfassung beseitigen, aber gleichzeitig so wenig wie möglich am alten Gesetz verändern. Dass den Länderregierungen gar vorgeschrieben worden sei, ein Essverbot in ihre neuen Gesetze zu übernehmen, wie es manche behaupten*, ist eine faustdicke Lüge.

Verlangt wird in dem Urteil vor allem eines: dass die Rauchverbotsregelungen »gleichheitsgerecht« ausfallen. Also: Eine bestimmte Gruppe von Gaststätten darf nicht gegenüber anderen benachteiligt werden. Entschieden wurde im Sommer 2008 über die Klage einer Kneipe. Was die Übergangsregelung enthält, sind die Mindestanforderungen, um deren Grundrechte zu schützen. Zieht eine Gaststätte ganz anderer Art vor Gericht und kann beweisen, dass das neue Rauchverbot eine andere Gruppe von Gaststätten benachteiligt, ist es möglich, dass auch das neue Gesetz als verfassungswidrig einkassiert wird. Neue Kläger könnten zum Beispiel Ein-Raum-Restaurants sein, die sich gegenüber denen mit mehreren Räumen benachteiligt fühlen, oder auch Lokale, die sich nicht so eindeutig als »Kneipe« oder »Restaurant« einordnen lassen.

Mit der Mikrowelle zum Gesetzesbrecher

Dass ebenso massenhaft gegen die neuen Gesetze verstoßen wird gegen die alten, ist leicht vorauszusehen. Ein Gesetzesbrecher kann, wohlgemerkt - je nach Länderregelung - dabei künftig auch ein Wirt sein, der seinem Gast den Fleischkäse in der Mikrowelle warm macht! Alles könnte dabei so einfach sein, hätten sich die Gesetzgeber nicht darauf verbiestert, die Zahl der Rauchergaststätten so niedrig zu halten wie irgend möglich. Dass es auch anders gehen würde, haben andere europäische Länder schon vorgemacht: In Dänemark, Österreich, Portugal und Spanien dürfen kleinen Gaststätten selbst über das Rauchen entscheiden. Der besonders liberalen »spanischen Lösung« (Wahlfreiheit für Gaststätten bis 100 Quadratmeter Gastfläche) bescheinigt sogar das Deutsche Krebsforschungszentrum*, dass mit ihr zusammengenommen immerhin um die dreißig Prozent aller spanischen Gaststätten Nichtraucherbereiche anbieten oder komplette Nichtraucherlokale sind.

Wenn das dem Anteil an Nichtraucherplätzen entspricht, mit dem die Wirte tatsächlich Geld verdienen können, ist er auch dann ausreichend, wenn man eigentlich mehr Nichtraucherlokale haben wollte. Es ist sinnlos, mehr Nichtraucherplätze anzubieten, als für nichtrauchende Gäste in Wirklichkeit gebraucht werden, denn dann machen die Wirte mit diesen leeren Tischen und Stühlen einen Verlust. Wenn der Gesetzgeber also will, dass die Gastronomie um des höheren Zieles willen mit einem regelmäßigen Defizit betrieben werden soll, dann müsste er die Gaststätten schon verstaatlichen, damit er es ist, der für diese Verluste aufzukommen hat.

Ein Konjunkturprogramm für die Gastronomie

Der Schelm vermutet, auch wenn Bund und Länder ihre Politik der Sparsamkeit neuerdings endgültig auf den Kehricht geworfen haben, würden sie sich einen Klotz wie eine staatliche Zwangs-Nichtrauchergastronomie nicht ans Bein binden wollen. Von den Wirten verlangen sie aber auch im Angesicht einer heraufziehenden Weltwirtschaftskrise, gegen ihre elementarsten wirtschaftlichen Interessen zu handeln.

»Wir geben entschlossene Zeichen gegen Minus-Wachstum und für frühes neues Wachstum«, prahlte der baden-württembergische Ministerpräsident im Stuttgarter Landtag, als er sein nahezu milliardenschweres Konjunkturpaket präsentierte*. Wer die Zeche dafür am Ende zu zahlen hat, braucht der Schelm Ihnen wohl nicht lange erklären: Das sind natürlich wir, die Steuerzahler. Das Konjunkturpaket hingegen, das die Gastronomie gerade jetzt so dringend brauchen würde, um die nächsten Jahre heil zu überstehen, würde Regierung und Steuerzahler nicht einen einzigen Cent kosten. Doch die Länderregierungen wollen die Wirte anscheinend lieber in die Pleite marschieren sehen. Dazu fällt dem Schelm nur noch eines ein: »Herr, lass Verstand vom Himmel regnen - aber bitte noch vor den Gesetzesbeschlüssen!«
 

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